Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Stand: Januar 2026 – Autoglas Rhein-Main GbR, Darmstädter Str. 19, 64832 Babenhausen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Autoglas Rhein-Main GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Reparatur, den Austausch und die Kalibrierung von Fahrzeugverglasungen sowie verbundene Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungsausführung zustande.

Telefonisch oder per Online-Formular erteilte Aufträge gelten als angenommen, sobald der Auftragnehmer einen Termin bestätigt.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung. Bei Versicherungsabwicklung tritt der Auftragnehmer in direkten Kontakt mit der Kfz-Versicherung des Auftraggebers, um Deckung und Selbstbeteiligung zu klären.

Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich Glas mit ECE-R43-Zulassung und Klebstoffe nach Herstellervorgabe.

§ 4 Preise & Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme vereinbarten Festpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Bei Versicherungsabwicklung rechnet der Auftragnehmer direkt mit der Kfz-Versicherung des Auftraggebers ab; der Auftraggeber zahlt lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung sofort nach Leistungserbringung.

Bei Selbstzahlern ist die Rechnung sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Termine & Mitwirkungspflichten

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug an dem vereinbarten Ort zugänglich bereit und sorgt für eine ausreichende Standfläche.

Verschiebungen sind dem Auftragnehmer mindestens 24 Stunden im Voraus mitzuteilen, ansonsten kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.

§ 6 Gewährleistung & Garantie

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln nach BGB. Darüber hinaus gewährt der Auftragnehmer auf die fachgerechte Verklebung der Scheibe eine lebenslange Dichtigkeitsgarantie sowie 36 Monate Garantie auf Material und Verarbeitung.

Von der Garantie ausgenommen sind mechanische Schäden, Steinschlag, Unfall, Vandalismus, sowie Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Reparaturen durch Dritte entstanden sind.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die eingebauten Glasscheiben im Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist.

§ 9 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Versicherungsabrechnung verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers in Babenhausen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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